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ZEV
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
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Demarcation content
Gesetzliche Grundlage und Motivation
ZEV und vZEV sind im Energiegesetz (EnG) geregelt.
Ausdehnung
Ein ZEV kann mit allen Parteien, welche sich hinterdemselben Netzanschlusspunkt befinden, d.h. meist innerhalb eines Gebäudes(z.B. MFH), gebildet werden.
Messung
Die Messung des Stromverbrauchs der einzelnen Teilnehmer:innen und der Produktion liegt in der Verantwortung der ZEV-Betreiber:innen, resp. des beauftragten Abrechnungsdienstleisters. Allein der Hauptzähler für den Gesamtverbrauch des ZEV und der Produktionszähler (bei Anlagen > 30 kVA) wird vom VNB gestellt.
Kosten Netznutzung
Administrative Kosten für die Gründung und Einrichtung eines ZEV, zusätzliche Kosten für private Zähler und Installation der Messinfrastruktur.
Individuelle
Energiebeschaffung
Der ZEV wird vom VNB als ein Endverbraucher behandelt, d.h. der ZEV muss sich für dasselbe Stromprodukt für alle Teilnehmer:innen entscheiden. Bezieht der ZEV den Netzstrom auf dem freien Markt, kann er andere Stromlieferanten haben.
Abrechnung
Die ZEV-Betreiber:innen oder der beauftragte Abrechnungsdienstleister stellen den ZEV- Teilnehmer:innen den konsumierten Strom aus lokaler Produktion, aus dem Netz und die Dienstleistungskosten in Rechnung.
Kosten
Administrationskosten für die Verwaltung eines ZEV (Dienstleister), Abrechnungs- und Inkassokosten (Dienstleister), Datenübermittlung.
Interne Tarifgestaltung
Der Tarif für den ZEV-Strom darf maximal 80% des Standardproduktes des Stromversorgers entsprechen. (Höhere Tarife sind im Ausnahmefall mit Nachweis der effektiven Kosten möglich). Die Einnahmen aus dem ZEV-Strom gehen an die ZEV-Betreiber:innen. Der Tarif für den Netzstrom entspricht dem für den ZEV gewählten Stromprodukt.
Demarcation content
Gesetzliche Grundlage 

und Motivation
ZEV und vZEV sind im Energiegesetz (EnG) geregelt.
Ausdehnung
Ein ZEV kann mit allen Parteien, welche sich hinterdemselben Netzanschlusspunkt befinden, d.h. meist innerhalb eines Gebäudes(z.B. MFH), gebildet werden.
Messung
Die Messung des Stromverbrauchs der einzelnen Teilnehmer:innen und der Produktion liegt in der Verantwortung der ZEV-Betreiber:innen, resp. des beauftragten Abrechnungsdienstleisters. Allein der Hauptzähler für den Gesamtverbrauch des ZEV und der Produktionszähler (bei Anlagen > 30 kVA) wird vom VNB gestellt.
Kosten Netznutzung
Administrative Kosten für die Gründung und Einrichtung eines ZEV, zusätzliche Kosten für private Zähler und Installation der Messinfrastruktur.
Individuelle
Energiebeschaffung
Der ZEV wird vom VNB als ein Endverbraucher behandelt, d.h. der ZEV muss sich für dasselbe Stromprodukt für alle Teilnehmer:innen entscheiden. Bezieht der ZEV den Netzstrom auf dem freien Markt, kann er andere Stromlieferanten haben.
Abrechnung
Die ZEV-Betreiber:innen oder der beauftragte Abrechnungsdienstleister stellen den ZEV- Teilnehmer:innen den konsumierten Strom aus lokaler Produktion, aus dem Netz und die Dienstleistungskosten in Rechnung.
Kosten
Administrationskosten für die Verwaltung eines ZEV (Dienstleister), Abrechnungs- und Inkassokosten (Dienstleister), Datenübermittlung.
Interne Tarifgestaltung
Der Tarif für den ZEV-Strom darf maximal 80% des Standardproduktes des Stromversorgers entsprechen. (Höhere Tarife sind im Ausnahmefall mit Nachweis der effektiven Kosten möglich). Die Einnahmen aus dem ZEV-Strom gehen an die ZEV-Betreiber:innen. Der Tarif für den Netzstrom entspricht dem für den ZEV gewählten Stromprodukt.
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Gesetzliche Grundlage und Motivation
ZEV und vZEV sind im Energiegesetz (EnG) geregelt.
Ausdehnung
Für den vZEV können die Anschlussleitung und dieInfrastruktur am Anschlusspunkt für den Austausch des lokalen Stroms genutztwerden. Alle Teilnehmer:innen müssen am gleichen Verknüpfungspunkt (z.B. an dergleichen Verteilkabine oder an der gleichen Sammelschiene in der Trafostation)angeschlossen sein.
Messung
Die Zähl- und Messinfrastruktur des Verteilnetzbetreiberswird für die Abrechnung des Lokal- und Netzstroms innerhalb eines virtuellenZEV und einer LEG genutzt. Dafür müssen die VNB ab 2026 allenEndverbraucher:innen, Speicherbetreiber:innen und Produzent:innen einenMesstarif pro Zähler in Rechnung stellen. Sollte eine Steuerung und Optimierungmit den Messdaten vom VNB-Zähler stattfinden, müssen die sog. Smart MeterReader (Adapter) zusätzlich auf eigene Kosten beschafft und installiert werden.Der VNB liefert monatlich die Lastgangdaten (15-Min-Werte) der einzelnen vZEV-,oder LEG-Teilnehmer:innen und der Produktionsanlagen.
Kosten Netznutzung
Administrative Kosten für die Gründung und Einrichtung eines vZEV, Keine Initialkosten für die Installation der VNB-Zähler, Optional: Kosten für Smart Meter Reader.
Individuelle
Energiebeschaffung
Der ZEV wird vom VNB als ein Endverbraucher behandelt, d.h. der ZEV muss sich für dasselbe Stromprodukt für alle Teilnehmer:innen entscheiden. Bezieht der ZEV den Netzstrom auf dem freien Markt, kann er andere Stromlieferanten haben.
Abrechnung
Die ZEV-Betreiber:innen oder der beauftragte Abrechnungsdienstleister stellen den ZEV- Teilnehmer:innen den konsumierten Strom aus lokaler Produktion, aus dem Netz und die Dienstleistungskosten in Rechnung
Kosten
Administrationskosten für die Verwaltung eines vZEV(Dienstleister), Abrechnungs- und Inkassokosten (Dienstleister), GleicheMesskosten (VNB) wie ohne vZEV, Optional: Datenübermittlung für Smart MeterReader.
Interne Tarifgestaltung
Der Tarif für den ZEV-Strom darf maximal 80% des Standardproduktes des Stromversorgers entsprechen. (Höhere Tarife sind im Ausnahmefall mit Nachweis der effektiven Kosten möglich). Die Einnahmen aus dem ZEV-Strom gehen an die ZEV-Betreiber:innen. Der Tarif für den Netzstrom entspricht dem für den ZEV gewählten Stromprodukt.
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Gesetzliche Grundlage 

und Motivation
ZEV und vZEV sind im Energiegesetz (EnG) geregelt.
Ausdehnung
Für den vZEV können die Anschlussleitung und dieInfrastruktur am Anschlusspunkt für den Austausch des lokalen Stroms genutztwerden. Alle Teilnehmer:innen müssen am gleichen Verknüpfungspunkt (z.B. an dergleichen Verteilkabine oder an der gleichen Sammelschiene in der Trafostation)angeschlossen sein.
Messung
Die Zähl- und Messinfrastruktur des Verteilnetzbetreiberswird für die Abrechnung des Lokal- und Netzstroms innerhalb eines virtuellenZEV und einer LEG genutzt. Dafür müssen die VNB ab 2026 allenEndverbraucher:innen, Speicherbetreiber:innen und Produzent:innen einenMesstarif pro Zähler in Rechnung stellen. Sollte eine Steuerung und Optimierungmit den Messdaten vom VNB-Zähler stattfinden, müssen die sog. Smart MeterReader (Adapter) zusätzlich auf eigene Kosten beschafft und installiert werden.Der VNB liefert monatlich die Lastgangdaten (15-Min-Werte) der einzelnen vZEV-,oder LEG-Teilnehmer:innen und der Produktionsanlagen.
Kosten Netznutzung
Administrative Kosten für die Gründung und Einrichtung eines vZEV, Keine Initialkosten für die Installation der VNB-Zähler, Optional: Kosten für Smart Meter Reader.
Individuelle
Energiebeschaffung
Der ZEV wird vom VNB als ein Endverbraucher behandelt, d.h. der ZEV muss sich für dasselbe Stromprodukt für alle Teilnehmer:innen entscheiden. Bezieht der ZEV den Netzstrom auf dem freien Markt, kann er andere Stromlieferanten haben.
Abrechnung
Die ZEV-Betreiber:innen oder der beauftragte Abrechnungsdienstleister stellen den ZEV- Teilnehmer:innen den konsumierten Strom aus lokaler Produktion, aus dem Netz und die Dienstleistungskosten in Rechnung
Kosten
Administrationskosten für die Verwaltung eines vZEV(Dienstleister), Abrechnungs- und Inkassokosten (Dienstleister), GleicheMesskosten (VNB) wie ohne vZEV, Optional: Datenübermittlung für Smart MeterReader.
Interne Tarifgestaltung
Der Tarif für den ZEV-Strom darf maximal 80% des Standardproduktes des Stromversorgers entsprechen. (Höhere Tarife sind im Ausnahmefall mit Nachweis der effektiven Kosten möglich). Die Einnahmen aus dem ZEV-Strom gehen an die ZEV-Betreiber:innen. Der Tarif für den Netzstrom entspricht dem für den ZEV gewählten Stromprodukt.
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Gesetzliche Grundlage und Motivation
LEG sind im Stromversorgungsgesetz (StromVG) geregelt.
Ausdehnung
Der Austausch des lokal produzierten Stroms kann über das Quartier und innerhalb einer Gemeinde erfolgen. Die mögliche Ausdehnung wird durch die Topologie des Verteilnetzes bestimmt. Diese kann bis und mit Netzebene 5 (NE5) genutzt werden. Alle Teilnehmer:innen müssen sich zudem im Einzugsgebiet des gleichen Verteilnetzbetreibers befinden und auf derselben Netzebene angeschlossen sein.
Messung
Die Zähl- und Messinfrastruktur des Verteilnetzbetreibers wird für die Abrechnung des Lokal- und Netzstroms innerhalb eines virtuellen ZEV und einer LEG genutzt. Dafür müssen die VNB ab 2026 allen Endverbraucher:innen, Speicherbetreiber:innen und Produzent:innen einen Messtarif pro Zähler in Rechnung stellen. Sollte eine Steuerung und Optimierung mit den Messdaten vom VNB-Zähler stattfinden, müssen die sog. Smart Meter Reader (Adapter) zusätzlich auf eigene Kosten beschafft und installiert werden. Der VNB liefert monatlich die Lastgangdaten (15-Min-Werte) der einzelnen vZEV-, oder LEG-Teilnehmer:innen und der Produktionsanlagen.
Kosten Netznutzung
Administrative Kosten für die Gründung und Einrichtung einer LEG, Keine Initialkosten für die Installation der VNB-Zähler, Optional: Kosten für Smart Meter Reader
Individuelle
Energiebeschaffung
LEG-Teilnehmer:innen bleiben Endkund:innen vom VNB. Der Tarif für den NetzstromSntspricht dem individuell gewählten Stromprodukt. Endverbraucher:innen mit Marktzugang können ihren Strom am freien Markt beschaffen.
Abrechnung
Die LEG oder der von der LEG beauftragte LEG-Abrechnungsdienstleister stellt den LEG- Teilnehmer:innen die Rechnung für den lokal konsumierten Strom und die Dienstleistungskosten.
Kosten
Administrationskosten für die Verwaltung einer LEG (Dienstleister), Abrechnungs- und Inkassokosten (Dienstleister), Gleiche Messkosten (VNB) wie ohne LEG, Optional: Datenübermittlung für Smart Meter Reader.
Interne Tarifgestaltung
Der Tarif für den LEG-Strom besteht aus dem LEG-Stromtarif und den um 20% oder 40% reduzierten Netznutzungstarif. Die Einnahmen aus dem LEG-Stromtarif gehen an die LEG-Betreiber:innen. Der Netznutzungstarif wird an den VNB bezahlt.
Demarcation content
Gesetzliche Grundlage 

und Motivation
LEG sind im Stromversorgungsgesetz (StromVG) geregelt.
Ausdehnung
Der Austausch des lokal produzierten Stroms kann über das Quartier und innerhalb einer Gemeinde erfolgen. Die mögliche Ausdehnung wird durch die Topologie des Verteilnetzes bestimmt. Diese kann bis und mit Netzebene 5 (NE5) genutzt werden. Alle Teilnehmer:innen müssen sich zudem im Einzugsgebiet des gleichen Verteilnetzbetreibers befinden und auf derselben Netzebene angeschlossen sein.
Messung
Die Zähl- und Messinfrastruktur des Verteilnetzbetreibers wird für die Abrechnung des Lokal- und Netzstroms innerhalb eines virtuellen ZEV und einer LEG genutzt. Dafür müssen die VNB ab 2026 allen Endverbraucher:innen, Speicherbetreiber:innen und Produzent:innen einen Messtarif pro Zähler in Rechnung stellen. Sollte eine Steuerung und Optimierung mit den Messdaten vom VNB-Zähler stattfinden, müssen die sog. Smart Meter Reader (Adapter) zusätzlich auf eigene Kosten beschafft und installiert werden. Der VNB liefert monatlich die Lastgangdaten (15-Min-Werte) der einzelnen vZEV-, oder LEG-Teilnehmer:innen und der Produktionsanlagen.
Kosten Netznutzung
Administrative Kosten für die Gründung und Einrichtung einer LEG, Keine Initialkosten für die Installation der VNB-Zähler, Optional: Kosten für Smart Meter Reader
Individuelle
Energiebeschaffung
LEG-Teilnehmer:innen bleiben Endkund:innen vom VNB. Der Tarif für den NetzstromSntspricht dem individuell gewählten Stromprodukt. Endverbraucher:innen mit Marktzugang können ihren Strom am freien Markt beschaffen.
Abrechnung
Die LEG oder der von der LEG beauftragte LEG-Abrechnungsdienstleister stellt den LEG- Teilnehmer:innen die Rechnung für den lokal konsumierten Strom und die Dienstleistungskosten.
Kosten
Administrationskosten für die Verwaltung einer LEG (Dienstleister), Abrechnungs- und Inkassokosten (Dienstleister), Gleiche Messkosten (VNB) wie ohne LEG, Optional: Datenübermittlung für Smart Meter Reader.
Interne Tarifgestaltung
Der Tarif für den LEG-Strom besteht aus dem LEG-Stromtarif und den um 20% oder 40% reduzierten Netznutzungstarif. Die Einnahmen aus dem LEG-Stromtarif gehen an die LEG-Betreiber:innen. Der Netznutzungstarif wird an den VNB bezahlt.

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