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LEG können ab dem 01.01.2026 abgewickelt werden. Die VNB müssen Anmeldungen aber erst auf dieses Datum entgegennehmen und haben dann 3 Monate Zeit für die Umsetzung. Ab diesem Zeitpunkt erweitert sich für Stromproduzent:innen der Kreis der möglichen Stromabnehmer:innen auf ein deutlich grösseres Gebiet. Es kann mit einer grossen Gemeinschaft lokal produzierter Strom gehandelt werden. Für die Nutzung des Verteilnetzes zum Stromaustausch werden reduzierte Netznutzungsgebühren fällig.








Einzelne Teilnehmende von drei Mehrfamilienhäusern (MFH) und einem Einfamilienhaus (EFH) auf der Netzebene 7 nehmen an einer LEG teil. Dabei produzieren zwei Gebäude mit PV-Anlagen Strom und speisen diesen in die LEG ein. Die Verteilung des lokalen Stroms erfolgt nur an jene Parteien, welche an der LEG teilnehmen. Der Reststrom wird den Teilnehmenden in der Grundversorgung durch den lokalen VNB geliefert. Die interne Abrechnung erfolgt durch die Verwaltung eines der MFH.

Mehrere ZEV hinter einer Trafostation schliessen sich zu einer LEG zusammen. Die Abrechnung erfolgt über den lokalen VNB, welcher sowohl den lokal produzierten Strom als auch den Netzstrom an die Teilnehmenden verrechnet. Wie bei einem ZEV werden die Einnahmen aus dem lokalen Strom den Produzent:innen gutgeschrieben.

Ein Gebäude mit einem VNB-Praxismodell, einem ZEV und einem EFH mit PV-Anlage schliessen sich mit einem MFH ohne PV-Anlage zu einer LEG zusammen. Die interne Abrechnung erfolgt durch den LEG- Abrechnungsdienstleister.

Eine Landwirtin mit einer grossen PV-Anlage schliesst sich mit 5 EFH (ohne PV-Anlage) zu einer LEG zusammen. Ein beauftragter Abrechnungsdienstleister übernimmt sowohl die Abrechnung für den internen PV- Strom als auch für den bezogenen Netzstrom aller Teilnehmenden.

In einem Gemeindegebiet schliessen sich 2 EFH und ein Gewerbegebäude zu einer LEG zusammen. Auf dem Gewerbegebäude und einem EFH wird lokaler Strom für die LEG produziert. Alle Teilnehmenden sind eng miteinander verwandt und vereinbaren einen gemeinschaftlichen Tarif ohne zusätzliche Begünstigungen.
In der LEG benötigen die LEG-Betreibenden für das Erstellen der Stromrechnungen pro
Abrechnungsperiode und pro LEG-Teilnehmer:in mindestens die Information, wie viele kWh Solarstrom die entsprechenden Teilnehmenden bezogen haben. In manchen Fällen werden die LEG-Betreibenden zusätzlich die 15-Minuten-Lastgangdaten benötigen, um z.B. dynamische Solartarife zu verrechnen.
Die VNB arbeiten an einer gemeinsamen Lösung zur Übermittlung der Abrechnungsdaten an die LEG- Dienstleister. Aufgrund der Vielzahl von Anpassungen und der kurzen Zeit sind die Arbeiten aber noch nicht abgeschlossen. Updates zu einer gemeinsamen Lösung folgen auf dieser Website.
Variante 1: Der VNB sendet allen LEG-Teilnehmenden direkt die Stromrechnungen für den
Netzstrombezug und die weiteren Kosten wie z.B. Messtarif und Netzgebühren. Die LEG-Betreibenden senden separat allen LEG-Teilnehmenden eine Stromrechnung für den Solarstrombezug.
Variante 2: Der VNB sendet die einzelnen Stromrechnungen für den Netzstrombezug an die LEG-
Betreibenden, zusammen mit einer Sammelrechnung. Die LEG-Betreibenden bezahlen die
Sammelrechnung und stellen den LEG-Teilnehmenden dann die gesamten Stromkosten in Rechnung (Solarstrombezug, Netzstrombezug, Netzgebühren etc.). Auch in dieser Variante trägt die LEG-Betreiber:in nur das Inkassorisiko für den Solarstrom. Das Inkassorisiko für Netzstrombezug und Netzgebühren etc. bleibt beim VNB.
Die Echtzeitdaten müssen den Endkund:innen am Zähler zur Verfügung gestellt werden. Diese
Schnittstelle wird Kundenschnittstelle genannt. Da es dazu keine Norm und keinen etablierten Standard gibt, ist für das Auslesen der Daten ein Smart Meter Reader (Adapter) nötig. Mit Hilfe des Adapters können Energiemanagementsysteme (EMS) die Messdaten aller Smart Meter in der Schweiz auslesen.

Im folgenden Abschnitt können Sie berechnen, wie sich der Solarstromtarif in Ihrer LEG zusammensetzt. Sie können Ihre Angaben auf Grundlage der von Elcom veröffentlichen Tarife (Variante Elcom) oder individuell (Variante Detail) eintragen. Diese Angaben sind ohne Gewähr.
Tarifkomponenten
Eingabe Tarife gemäss Elcom (Angaben in Rp./kWh)
Kosten Solarstrom LEG, die vom VNB direkt an die BezügerIn in Rechnung gestellt werden
Netznutzung
Messtarif
Energie
Abgaben an Gemeinwesen
Netzzuschlag
Abschlag Netznutzungstarif*
Total
Möglicher Solartarif LEG
* Abschlag auf den Netznutzungstarif bei internem Solarstromaustasuch mit Transformation: 20% // Bei Solarstromaustausch ohne Transformation: 40%
Tarifkomponenten
Eingabe Tarife Individuell (Angaben in Rp./kWh)
Kosten Solarstrom LEG, die vom VNB direkt an die BezügerIn in Rechnung gestellt werden
Netznutzung HT
Netznutzung NT
Messtarif
Energie HT
Energie NT
Abgaben an Gemeinwesen
Netzzuschlag
Abschlag Netznutzungstarif*
Total HT
Möglicher Solartarif LEG
Total NT
Möglicher Solartarif LEG
* Abschlag auf den Netznutzungstarif bei internem Solarstromaustasuch mit Transformation: 20% // Bei Solarstromaustausch ohne Transformation: 40%
Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ermöglicht es, LEG Strom aus lokaler Produktion innerhalb eines Quartiers oder über eine ganze Gemeinde hinweg zu verkaufen und zu nutzen.
Durch LEG entsteht ein lokaler Strommarktplatz, auf dem Produzent:innen und Endverbraucher:innen flexibel miteinander Strom handeln können. LEG Strom in der Schweiz schafft damit neue Möglichkeiten für eine dezentrale, nachhaltige und gemeinschaftliche Stromversorgung.
Die LEG ermöglicht es den Produzierenden, ihren Kundenkreis über einen ZEV oder vZEV hinaus zu erweitern, indem das Netz des Verteilnetzbetreibers genutzt wird. Dadurch kann die Wirtschaftlichkeit der Anlage erhöht werden, während die Verbraucherinnen und Verbraucher von geringeren Kosten profitieren.
Der Hauptunterschied zwischen vZEV (virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) und LEG (Lokale Elektrizitätsgemeinschaft) liegt im Umfang und der Netznutzung: beim vZEV wie auch beim ZEV wird Eigenverbrauch über private Leitungen verteilt. Das beinhaltet seit 2025 auch so genannte Anschlussleitungen (zwischen Gebäude und Verteilkabine). Diese zählen zwar zum Verteilnetz, werden im Allgemeinen aber vom Anschlussnehmer beim Bau der Liegenschaft bezahlt und nicht über Netzgebühren finanziert. Netzgebühren fallen bei (v)ZEV deswegen nicht an. Die LEG (ab 2026) ermöglicht das Teilen von Solarstrom über das öffentliche Netz auf Quartier- oder Gemeindeebene. Für die Nutzung des Verteilnetzes fallen im Rahmen von LEG reduzierte Netzgebühren an.
Die Anmeldung der LEG ist seit dem 01.01.2026 möglich. Die VNB haben drei Monate Zeit für die Umsetzung.
Die detaillierten Voraussetzungen sind hier zu finden: LEG
Nachbarschaft / persönlich oder über Matching-Plattformen
Nein, für die LEG müssen zwingend Smart Meter vom VNB eingesetzt werden.