Praxismodell

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In der Schweiz existieren ca. 600 Verteilnetzbetreiber (kurz: VNB) – einige haben ein sehr grosses Einzugsgebiet, andere ein eher kleines. Jeder VNB kann sich dazu entscheiden, eine Abrechnungslösung für lokalen Strom anzubieten, die sogenannten «Praxismodelle» (oftmals auch EVG-Modell genannt). Diese Abrechnungslösung kann den Umfang eines ZEV oder eines vZEV umfassen. Die Angebote variieren hinsichtlich vieler Kriterien, wie beispielsweise der Tarifhöhe des abgerechneten Lokalstroms, der allgemeinen Bedingungen, der Kosten und der Verträge.

Die Gestaltung der Praxismodelle unterliegt bisher keiner gesetzlichen Bestimmung oder Verordnung, aber es gibt Mitteilungen der ElCom zu den Anforderungen an eine rechtskonforme Umsetzung.

Grundlagen

Ausdehnung

Die Praxismodelle können sowohl die Ausdehnung eines ZEV als auch eines vZEV umfassen. Die jeweiligen technischen Kriterien gelten auch hier.
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Vertragsverhältnis

Teilnehmende bleiben Kunde beim Verteilnetzbetreiber, es besteht keine eigentliche Gemeinschaft.
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Freiwilliges Angebot

Das Angebot eines Praxismodells ist sowohl für den VNB als auch für die Kunden freiwillig. Jeder Verteilnetzbetreiber kann selbst entscheiden, ob er dieses Modell anbietet. Die Endverbraucher:innen und Produzent:innen können sich für ein Praxismodell entscheiden, haben aber immer Anrecht auf die Gründung einer ZEV, vZEV oder LEG (sofern die Anforderungen dafür erfüllt werden).
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Zustimmung zur Teilnahme

Opt-In
Auch beim Praxismodell muss die Zustimmung der Lokalstrom-Abnehmer:innen vorliegen (Opt-Out ist unzulässig). Die Teilnahme für Mieter:innen ist freiwillig.
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Wechsel der Teilnehmenden

Bei Mieterwechsel muss das Praxismodell nicht automatisch von der folgenden Partei weitergeführt werden.
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Tarifgestaltung

Der Preis für den intern gelieferten lokalen Strom wird im Angebot des jeweiligen VNB aufgezeigt und kann höher oder tiefer sein als der Elektrizitätstarif des Netzbetreibers.
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Akteure

Verteilnetzbetreiber (VNB)

  • Rechnet den lokal produzierten und verbrauchten Strom an die Teilnehmenden ab.

Produzent:in

  • Beauftragt den VNB mit der Abrechnung des lokal produzierten Stroms (z.B. Solarstrom).

Praxismodell-Teilnehmer:in

  • Kann sich für oder gegen eine Teilnahme an dem Modell entscheiden. Muss einer Teilnahme aktiv zustimmen (Opt-In).

Anwendungsbeispiele

Praxismodell

VNB Praxismodell in einem MFH

Das Praxismodell kann in einem Gebäude (Neugründung im Zusammenhang mit der Errichtung einer PVA ) gebildet werden.

Praxismodell

VNB Praxismodell mit mehreren Gebäuden

Das Praxismodell kann (sofern es der zuständige Verteilnetzbetreiber anbietet), mit mehreren  Gebäuden, gegründet werden. Es gelten die gleichen Voraussetzungen, wie beim vZEV.

Datenübermittlung

Die Datenübermittlung erfolgt beim Praxismodell ausschliesslich mit den Smart Metern des Verteilnetzbetreibers. Es werden keine Privatzähler eingebaut. Es muss eine Messung implementiert werden, die auf Grundlage von Lastgängen bei allen einzelnen Messpunkten den Anteil Netzbezug sowie den Anteil Eigenverbrauch bestimmen kann. Eine Datenauslesung von Echtzeitdaten für Optimierungszwecke durch Produzent:innen mittels Smart Meter Reader (Adapter) kann auf Wunsch erfolgen.

Im folgenden Abschnitt können Sie berechnen, wie sich der Solarstromtarif in Ihrer LEG zusammensetzt. Sie können Ihre Angaben auf Grundlage der von Elcom veröffentlichen Tarife (Variante Elcom) oder individuell (Variante Detail) eintragen. Diese Angaben sind ohne Gewähr.

Tarifkomponenten

Eingabe Tarife gemäss Elcom (Angaben in Rp./kWh)

Kosten Solarstrom LEG, die vom VNB direkt an die BezügerIn in Rechnung gestellt werden

Netznutzung

Messtarif

Energie

Abgaben an Gemeinwesen

Netzzuschlag

Abschlag Netznutzungstarif*

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Total

Möglicher Solartarif LEG

Stromtarif
Rp./kWh
Kosten Solarstrom
0
Rp./kWh
Delta
Rp./kWh

* Abschlag auf den Netznutzungstarif bei internem Solarstromaustasuch mit Transformation: 20% // Bei Solarstromaustausch ohne Transformation: 40%

Tarifkomponenten

Eingabe Tarife Individuell (Angaben in Rp./kWh)

Kosten Solarstrom LEG, die vom VNB direkt an die BezügerIn in Rechnung gestellt werden

Netznutzung HT

Netznutzung NT

Messtarif

Energie HT

Energie NT

Abgaben an Gemeinwesen

Netzzuschlag

Abschlag Netznutzungstarif*

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Total HT

Möglicher Solartarif LEG

Stromtarif
Rp./kWh
Kosten Solarstrom
Rp./kWh
Delta
Rp./kWh

Total NT

Möglicher Solartarif LEG

Stromtarif
Rp./kWh
Kosten Solarstrom
Rp./kWh
Delta
Rp./kWh

* Abschlag auf den Netznutzungstarif bei internem Solarstromaustasuch mit Transformation: 20% // Bei Solarstromaustausch ohne Transformation: 40%

Downloads

Mitteilung

Mitteilung ElCom 2025

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FAQ

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Was ist das VNB Praxismodell?

Die Verteilnetzbetreiber (VNB) können mit dem Praxismodell (auch unter anderen Namen wie Eigenverbrauchsgemeinschaft bekannt) ebenfalls eine Abrechnungslösung anbieten. Sie sind aber nicht verpflichtet, ein solches Modell anzubieten. Bei der Umsetzung gibt es Gestaltungsspielraum, wobei die Weisung der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) beachtet werden muss. Der VSE empfiehlt zudem, sich bei der Ausgestaltung der Regeln an den anderen Modellen zu orientieren, beispielsweise bei der Festlegung der minimal notwendigen Produktionsleistung oder der Tarifgestaltung. Ein grosser Unterschied zum ZEV und vZEV ist, dass die Teilnehmenden hierbei Kunde ihres Verteilnetzbetreibers bleiben.

Was ist der Unterschied zwischen dem Angebot eines VNBs und eines EVUs?

Der Verteilnetzbetreiber (VNB) betreibt und unterhält das Stromnetz in seinem, vom Kanton festgelegten, Versorgungsgebiet. Der VNB unterliegt bei seinen Aufgaben strengen Regeln (Stichwort "unbundling"), da er in seinem Netzgebiet ein Monopol hat. Das Energieversorgungsunternehmen (EVU) trägt häufig den gleichen Namen, ist aber nicht im Monopol tätig und darf auch keinen Vorteil aus dem Monopolbereich ziehen (z.B. Informationen, finanziell). Das EVU kann aber wie jeder Dienstleister eine Abrechnungslösung für ZEV, vZEV und LEG anbieten. Dabei darf es jedoch nicht vom VNB profitieren, indem es beispielsweise Kundendaten vom VNB oder die Messwerte kostengünstiger erhalten.

Werden die LEGs heute mehr von den VNBs oder von den EVUs angeboten?

Der VNB darf keine Dienstleistungen ausserhalb vom Netzbau und -betrieb und den gesetzlichen Aufgaben anbieten. Die LEGs sind oftmals ein Angebot der EVUs, in diesem Fall darf die Gründung einer LEG auch aktiv beworben werden.  

Der VNB muss die Abrechnungsdaten allen Kunden, Dienstleistern und dem EVU zu gleichen Konditionen anbieten.  Bietet ein EVU die Abrechnung als Dienstleistung an, ist aus Gründen der Entflechtung und zum Schutz des Wettbewerbs separat zu fakturieren (v.a. Abrechnung der LEG-intern erzeugten und abgesetzten Strommengen). Sie dürfen mit anderen Worten nicht auf der Stromrechnung des VNB aufgeführt werden. Dies verlangt nach einem separaten Couvert, bei einer elektronischen Fakturierung nach einer entsprechend separaten Zustellung.

Unterliegen die VNB Praxismodelle auch allen gesetzlichen Vorgaben wie die (v)ZEV und LEG Modelle?

Bei den VNB-Modellen gibt es einen grösseren Handlungsspielraum, sie unterliegen aber auch Einschränkungen, insb. der Weisung der Elcom. Der innerhalb von VNB Praxismodellen verkaufte Strom gilt als Eigenverbrauch.

Wie können in einem bestehenden MFH die Mieter dem VNB gemeldet werden?

Der Grundeigentümer muss dem VNB eine Liste aller Mieter inkl. der Zählernummern übermitteln. Zudem muss er dem VNB bestätigen, dass er alle Mieter über deren Rechte und Pflichten informiert hat und die Mieter auf der Liste am ZEV teilnehmen möchten. Eine Unterschrift oder Vollmacht aller Mieter muss dem VNB nicht übermittelt werden.

Erfahren Sie mehr über die anderen Modelle

vZEV

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LEG

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