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LEG können ab dem 01.01.2026 abgewickelt werden. Die VNB müssen Anmeldungen aber erst auf dieses Datum entgegennehmen und haben dann 3 Monate Zeit für die Umsetzung. Ab diesem Zeitpunkt erweitert sich für Stromproduzent:innen der Kreis der möglichen Stromabnehmer:innen auf ein deutlich grösseres Gebiet. Es kann mit einer grossen Gemeinschaft lokal produzierter Strom gehandelt werden. Für die Nutzung des Verteilnetzes zum Stromaustausch werden reduzierte Netznutzungsgebühren fällig.








Einzelne Teilnehmende von drei Mehrfamilienhäusern (MFH) und einem Einfamilienhaus (EFH) auf der Netzebene 7 nehmen an einer LEG teil. Dabei produzieren zwei Gebäude mit PV-Anlagen Strom und speisen diesen in die LEG ein. Die Verteilung des lokalen Stroms erfolgt nur an jene Parteien, welche an der LEG teilnehmen. Der Reststrom wird den Teilnehmenden in der Grundversorgung durch den lokalen VNB geliefert. Die interne Abrechnung erfolgt durch die Verwaltung eines der MFH.

Mehrere ZEV hinter einer Trafostation schliessen sich zu einer LEG zusammen. Die Abrechnung erfolgt über den lokalen VNB, welcher sowohl den lokal produzierten Strom als auch den Netzstrom an die Teilnehmenden verrechnet. Wie bei einem ZEV werden die Einnahmen aus dem lokalen Strom den Produzent:innen gutgeschrieben.

Ein Gebäude mit einem VNB-Praxismodell, einem ZEV und einem EFH mit PV-Anlage schliessen sich mit einem MFH ohne PV-Anlage zu einer LEG zusammen. Die interne Abrechnung erfolgt durch den LEG- Abrechnungsdienstleister.

Eine Landwirtin mit einer grossen PV-Anlage schliesst sich mit 5 EFH (ohne PV-Anlage) zu einer LEG zusammen. Ein beauftragter Abrechnungsdienstleister übernimmt sowohl die Abrechnung für den internen PV- Strom als auch für den bezogenen Netzstrom aller Teilnehmenden.

In einem Gemeindegebiet schliessen sich 2 EFH und ein Gewerbegebäude zu einer LEG zusammen. Auf dem Gewerbegebäude und einem EFH wird lokaler Strom für die LEG produziert. Alle Teilnehmenden sind eng miteinander verwandt und vereinbaren einen gemeinschaftlichen Tarif ohne zusätzliche Begünstigungen.
In der LEG benötigen die LEG-Betreibenden für das Erstellen der Stromrechnungen pro
Abrechnungsperiode und pro LEG-Teilnehmer:in mindestens die Information, wie viele kWh Solarstrom die entsprechenden Teilnehmenden bezogen haben. In manchen Fällen werden die LEG-Betreibenden zusätzlich die 15-Minuten-Lastgangdaten benötigen, um z.B. dynamische Solartarife zu verrechnen.
Die VNB arbeiten an einer gemeinsamen Lösung zur Übermittlung der Abrechnungsdaten an die LEG- Dienstleister. Aufgrund der Vielzahl von Anpassungen und der kurzen Zeit sind die Arbeiten aber noch nicht abgeschlossen. Updates zu einer gemeinsamen Lösung folgen auf dieser Website.
Variante 1: Der VNB sendet allen LEG-Teilnehmenden direkt die Stromrechnungen für den
Netzstrombezug und die weiteren Kosten wie z.B. Messtarif und Netzgebühren. Die LEG-Betreibenden senden separat allen LEG-Teilnehmenden eine Stromrechnung für den Solarstrombezug.
Variante 2: Der VNB sendet die einzelnen Stromrechnungen für den Netzstrombezug an die LEG-
Betreibenden, zusammen mit einer Sammelrechnung. Die LEG-Betreibenden bezahlen die
Sammelrechnung und stellen den LEG-Teilnehmenden dann die gesamten Stromkosten in Rechnung (Solarstrombezug, Netzstrombezug, Netzgebühren etc.). Auch in dieser Variante trägt die LEG-Betreiber:in nur das Inkassorisiko für den Solarstrom. Das Inkassorisiko für Netzstrombezug und Netzgebühren etc. bleibt beim VNB.
Die Echtzeitdaten müssen den Endkund:innen am Zähler zur Verfügung gestellt werden. Diese
Schnittstelle wird Kundenschnittstelle genannt. Da es dazu keine Norm und keinen etablierten Standard gibt, ist für das Auslesen der Daten ein Smart Meter Reader (Adapter) nötig. Mit Hilfe des Adapters können Energiemanagementsysteme (EMS) die Messdaten aller Smart Meter in der Schweiz auslesen.

Im folgenden Abschnitt können Sie berechnen, wie sich der Solarstromtarif in Ihrer LEG zusammensetzt. Sie können Ihre Angaben auf Grundlage der von Elcom veröffentlichen Tarife (Variante Elcom) oder individuell (Variante Detail) eintragen. Diese Angaben sind ohne Gewähr.
Tarifkomponenten
Eingabe Tarife gemäss Elcom (Angaben in Rp./kWh)
Kosten Solarstrom LEG, die vom VNB direkt an die BezügerIn in Rechnung gestellt werden
Netznutzung
Messtarif
Energie
Abgaben an Gemeinwesen
Netzzuschlag
Abschlag Netznutzungstarif*
Total
Möglicher Solartarif LEG
* Abschlag auf den Netznutzungstarif bei internem Solarstromaustasuch mit Transformation: 20% // Bei Solarstromaustausch ohne Transformation: 40%
Tarifkomponenten
Eingabe Tarife Individuell (Angaben in Rp./kWh)
Kosten Solarstrom LEG, die vom VNB direkt an die BezügerIn in Rechnung gestellt werden
Netznutzung HT
Netznutzung NT
Messtarif
Energie HT
Energie NT
Abgaben an Gemeinwesen
Netzzuschlag
Abschlag Netznutzungstarif*
Total HT
Möglicher Solartarif LEG
Total NT
Möglicher Solartarif LEG
* Abschlag auf den Netznutzungstarif bei internem Solarstromaustasuch mit Transformation: 20% // Bei Solarstromaustausch ohne Transformation: 40%
Ja, auch ZEV und vZEV können Teil einer LEG sein.
Die Teilnehmenden haben zwei Stromlieferanten (als Stromkonsumierende) bzw. zwei Stromabnehmer (als Produzierende). Der Strombezug bzw. die Einspeisung erfolgt primär von bzw. an andere Teilnehmende der LEG. Fehlender Strom wird vom Verteilnetzbetreiber bezogen, überschüssiger Strom an den Verteilnetzbetreiber geliefert.
Daher besteht jeweils ein Vertragsverhältnis mit der LEG sowie eines mit dem VNB. Der VNB erstellt in der Regel keine individuellen Verträge, sondern stützt sich auf die gesetzlichen Vorgaben und seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Der VNB misst alle Teilnehmenden der LEG und stellt die Messdaten der verantwortlichen Stelle der LEG zur Verfügung. Zudem stellt er jedem Teilnehmenden die von ihm gelieferte bzw. abgenommene Energie sowie die Netznutzung (zum vollen oder reduzierten Tarif) individuell in Rechnung.
Der VNB und die verantwortliche Stelle der LEG können jedoch auch vereinbaren, dass die Rechnungen und Gutschriften gesammelt an die LEG-Verantwortlichen zugestellt werden und innerhalb der LEG weiterverteilt werden.
Für die Tarifgestaltung in einer LEG bestehen keine gesetzlichen Vorgaben. Unter den LEG-Teilnehmenden (Produzierende und Konsumierende) können die jeweiligen Abnahmetarife individuell vereinbart werden.
Da die Teilnahme an einer LEG freiwillig ist, müssen die Tarife wettbewerbsfähig gestaltet sein. Unterstützung bei der Tarifgestaltung bietet der Tarifrechner.
Dazu gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Da die Teilnahme an einer LEG freiwillig ist, müssen die Tarife kompetitiv gestaltet werden.
Der VNB rechnet den verbrauchten Netzstrom nach wie vor ab (ausser es wurde eine Rechnungsstellung an den LEG Betreibenden vereinbart) und stellt die Netznutzungstarife für den lokal gehandelten Strom an die Teilnehmenden in Rechnung.
Ja, es können mehrere neue oder bestehende Produktionsanlagen, Speicher, Ladestationen für die Elektromobilität und Endverbraucher eingebunden werden.