vZEV – Virtueller Zusammen­schluss zum Eigenverbrauch

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Anwendungsbeispiel virtueller ZEV (vZEV) in der Schweiz: Mehrere Gebäude mit Photovoltaik-Anlage teilen Solarstrom über das Netz und erhöhen den Eigenverbrauch in einem virtuellen Zusammenschluss.
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Mit dem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) kann der Eigenverbrauchsanteil einer Energieerzeugungsanlage im Vergleich zum herkömmlichen ZEV erhöht werden, indem der lokal produzierte Strom auch benachbarten Gebäuden zur Verfügung gestellt wird. Der lokal produzierte Strom kann dabei einseitig verkauft oder gegenseitig ausgetauscht werden.

Während ZEV-Betreibende eine private Messinfrastruktur aufbauen müssen, übernimmt bei einem vZEV der Netzbetreibende die Messung und liefert alle notwendigen Messwerte an die vZEV-Betreibenden. Dieses Modell ist seit dem 01.01.2025 möglich.

Voraussetzungen für einen virtuellen ZEV

Verteilkabine

Anschluss an gemeinsamer Verteilkabine
Ein vZEV kann mit allen Gebäuden und Endverbraucher:innen gebildet werden, die an der gleichen Verteilkabine angeschlossen sind.
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Trafostation

Anschluss an gemeinsamer Sammelschiene einer Trafostation
Wenn mehrere Gebäude oder Endverbraucher:innen direkt (d.h. ohne Verteilkabine oder Muffe dazwischen) an der gleichen Sammelschiene auf der Niederspannungsebene der Trafostation angeschlossen sind, können auch diese gemeinsam einen vZEV bilden.
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Muffennetz

Anschluss im Muffennetz
Ein vZEV kann in einem Muffennetz nur mit Gebäuden gebildet werden, die am gleichen Ort am Hauptkabel (Stammkabel) angeschlossen sind.
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Verhältnis Anschlussleistung

Verhältnis Produktions- und Anschlussleistung
Die Leistung der Produktionsanlage (kWp) muss mindestens 10% der Anschlussleistung der teilnehmenden Verbraucher:innen betragen. Es ist eine vereinfachte Handhabung vorgesehen, die insb. bei Mehrfamilienhäusern (MFH) von Pauschalwerten ausgeht. Nur wenn die vZEV-Betreibenden mit der Pauschalbetrachtung nicht einverstanden sind, muss eine detaillierte Betrachtung vorgenommen werden. Diese Regelung wird im Handbuch «Eigenverbrauchsregelung» des VSE aufgezeigt.
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Akteure im virtuellen ZEV

Verteilnetzbetreiber (VNB)

  • Die Energieversorgungsunternehmen (EVU) sind in Marktteil und Monopolteil (VNB) aufgeteilt.

vZEV-Dienstleister

  • In jedem vZEV muss definiert werden, wer den vZEV gegenüber dem VNB und den Teilnehmenden vertritt. Meist übernimmt die Grundeigentümerschaft die Rolle der vZEV-Betreibenden.

Produzent:in

  • Eigentümer:in der PV- Anlage, oder einer anderen Anlage zur Energieproduktion im vZEV. Meistens ist die Grundeigentümerschaft zugleich die Produzentin bzw. der Produzent.

vZEV-Teilnehmer:innen

  • Juristische oder natürliche Personen, welche Strom vom vZEV beziehen.

Anwendung­sbeispiele für virtuelle ZEV

vZEV

Virtueller ZEV in einem MFH

Der virtuelle ZEV kann in einem Gebäude (Neugründung im Zusammenhang mit der Errichtung einer PVA,
oder bei Umstellung von einem Praxismodell) gebildet werden.

vZEV

Virtueller ZEV ohne Produktionszähler

Die PV-Anlage kann direkt hinter einem Verbraucher (z.B.: Allgemeinstrom) angeschlossen werden. Der Überschuss des Solarstroms kann an die weiteren Verbraucher:innen im vZEV verrechnet werden. Damit reicht bei Produktionsanlagen bis 30 kWp ein Zähler für die PV- Anlage und den Allgemeinstrom oder ein Überschusszähler aus. In diesem Fall wird der vom Allgemeinzähler bezogene Solarstrom nicht gemessen und kann nicht (oder nur mit zusätzlichem Aufwand) abgerechnet werden.

vZEV

Virtueller ZEV in einem MFH, wenn nicht alle mitmachen

Bei der Gründung eines virtuellen ZEVs in einem bestehenden MFH können sich beliebig viele Mietparteien gegen eine Teilnahme entscheiden. Diese Parteien werden virtuell ausbilanziert und bleiben mit ihrem beliebigen Stromprodukt Endkund:innen beim VNB.

vZEV

Mehrere ZEV zu einem vZEV zusammen­schliessen

Es können sich mehrere ZEV zu einem gemeinsamen virtuellen ZEV zusammenschliessen. Damit verlieren die ZEV ihren Status als separate ZEV und werden zu Teilnehmern im virtuellen ZEV. Sie können aber im Innenverhältnis immer noch den lokalen Strom optimieren und nur den Überschuss oder Unterdeckung mit der vZEV austauschen. Die interne Verteilung des Solarstroms kann somit priorisiert werden, z.B.: Vorzug des
Gebäudes mit eigener PV-Anlage.

vZEV

Kombination ZEV und vZEV

vZEV, ZEV und Endverbraucher:innen ohne eigene Produktion können sich zu vZEV zusammenschliessen.

Messung

Der VNB kann die für die Abrechnung der vZEV notwendigen Smart Meter zur Verfügung stellen. Falls die vZEV-Betreibenden einen Teil der Messungen selbst durchführen möchten, kann ein Privatzähler installiert werden. Bei einer Kombination von VNB-Zählern und Privatzählern im vZEV muss der VNB in der Lage sein, den virtuellen Bilanzzähler für den vZEV aus den installierten VNB-Zählern zu ermitteln.

Datenübermittlung

Beim vZEV können neben dem Einsatz von Privatzählern, auch die Daten der Smart Meter des VNB genutzt werden. Es werden zwei Typen von Messdaten benötigt:
Abrechnungsdaten für die interne Abrechnung (werden vom VNB elektronisch (SDAT-Standard) an die ZEV-Betreibenden versendet und über ein Webportal zur Verfügung gestellt

Im vZEV benötigt der vZEV-Dienstleistende die 15-Minuten-Lastgangdaten jedes Stromzählers, um die Stromrechnungen für die vZEV-Teilnehmenden zu erstellen.

Echtzeitdaten für die Steuerung und Optimierung des Eigenverbrauchs vor Ort (können optional über einen Smart Meter Reader (Adapter) via Kundenschnittstelle am Smart Meter ausgelesen werden)

Die Echtzeitdaten müssen den vZEV-Betreibenden am Zähler zur Verfügung gestellt werden. Diese Schnittstelle wird Kundenschnittstelle genannt (siehe VSE-Branchenempfehlung «Standards
Kundenschnittstelle für intelligente Messsysteme»). Für das Auslesen der Daten ist ein privater Smart Mete Reader (Adapter) nötig. Mithilfe des Adapters können Energiemanagementsysteme (EMS) die Messdaten aller Smart Meter in der Schweiz auslesen.

  • Die Kundenschnittstelle ist zur Sicherstellung des Datenschutzes standardmässig deaktiviert.
    Endverbraucher müssen die Aktivierung beim VNB anfordern. Sie können dem vZEV-Betreibenden
    das Recht zur Anforderung der Freigabe erteilen.
  • Die Aktivierung muss innerhalb von 10 Arbeitstagen erfolgen.
  • Falls die Kundenschnittstelle verschlüsselt ist, sendet der VNB das für die Aktivierung benötigte
    Passwort über einen sicheren Kanal (z.B. Briefpost) an den vZEV-Betreibenden.
  • VNB müssen sicherstellen, dass die Schnittstelle auch nach Software-Updates auf dem Zähler
    noch gemäss den Standards funktioniert.

Weitere Informationen sind in der Branchenempfehlung des VSE «Standards Kundenschnittstelle für intelligente Messsysteme» zu finden. Im Branchendokument Standardisierung der Kundenschnittstelle wird eine abschliessende Liste an Standards für die Kundenschnittstelle der Smartmeter festgelegt. Die Standards beziehen sich zum einen auf den physischen Stecker (RJ12, ein Standard-Telefonstecker), zum anderen auf die auszugebenden Daten (Momentanleistung, Zählerstände, etc.), ihre Kodierung und die Frequenz, mit der die Daten ausgegeben werden (mindestens alle 10 Sekunden). Was es dann noch braucht, ist ein Adapter, ein sogenannter Smart Meter Reader, der aus den standardisierten Schnittstellen die Daten für Visualisierungen oder Steuerungen in Drittsystemen, z.B. dem Energiemanagementsystem, bereitstellen kann. Die Adapter werden nicht vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellt, sondern vom vZEV- oder LEG-Betreibenden selbst organisiert. Erste Smart Meter Reader sind schon erhältlich und mit den unterschiedlichen Schnittstellen der Smart Meter kompatibel.

Im folgenden Abschnitt können Sie berechnen, wie sich der Solarstromtarif in Ihrer LEG zusammensetzt. Sie können Ihre Angaben auf Grundlage der von Elcom veröffentlichen Tarife (Variante Elcom) oder individuell (Variante Detail) eintragen. Diese Angaben sind ohne Gewähr.

Tarifkomponenten

Eingabe Tarife gemäss Elcom (Angaben in Rp./kWh)

Kosten Solarstrom LEG, die vom VNB direkt an die BezügerIn in Rechnung gestellt werden

Netznutzung

Messtarif

Energie

Abgaben an Gemeinwesen

Netzzuschlag

Abschlag Netznutzungstarif*

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Total

Möglicher Solartarif LEG

Stromtarif
Rp./kWh
Kosten Solarstrom
0
Rp./kWh
Delta
Rp./kWh

* Abschlag auf den Netznutzungstarif bei internem Solarstromaustasuch mit Transformation: 20% // Bei Solarstromaustausch ohne Transformation: 40%

Tarifkomponenten

Eingabe Tarife Individuell (Angaben in Rp./kWh)

Kosten Solarstrom LEG, die vom VNB direkt an die BezügerIn in Rechnung gestellt werden

Netznutzung HT

Netznutzung NT

Messtarif

Energie HT

Energie NT

Abgaben an Gemeinwesen

Netzzuschlag

Abschlag Netznutzungstarif*

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Total HT

Möglicher Solartarif LEG

Stromtarif
Rp./kWh
Kosten Solarstrom
Rp./kWh
Delta
Rp./kWh

Total NT

Möglicher Solartarif LEG

Stromtarif
Rp./kWh
Kosten Solarstrom
Rp./kWh
Delta
Rp./kWh

* Abschlag auf den Netznutzungstarif bei internem Solarstromaustasuch mit Transformation: 20% // Bei Solarstromaustausch ohne Transformation: 40%

Downloads

vZEV

Checkliste PV Anlagebetreiber

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vZEV

Formular zur Anmeldung eines vZEV

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vZEV

Formular zur Prüfung der Machbarkeit eines vZEV bei VNB

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vZEV

Zusatz zum Mietvertrag

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FAQ

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Benötigt ein vZEV physische Leitungen zwischen den Gebäuden?

Nein, die Anschlussleitung des Gebäudes und ein kleiner Teil des öffentlichen Verteilnetzes des VNB (z.B. in der Verteilkabine) kann kostenlos genutzt werden.

Ist es möglich, einen vZEV hinter einem Hausanschlusskasten (üblicher ZEV-Bereich, keine Nutzung der Anschlussleitung) zu realisieren?

Ja. Die ZEV-Gründerin oder der ZEV-Gründer kann entscheiden, welche Messungen selbst vorgenommen werden und welche durch den VNB erfolgen sollen. Alle für die Abrechnung notwendigen Messungen (z. B. zur Bildung des virtuellen Messpunkts in der Verteilkabine) müssen jedoch durch den VNB erfolgen.

Können Anschlussleitungen auch im Rahmen eines VNB-Praxismodells für Eigenverbrauch benutzt werden?

Das Praxismodell ist ein freiwilliges Angebot des VNB, für das weniger Vorgaben bestehen. Der VNB hat daher mehr Spielraum bei der Definition der Regeln und legt diese innerhalb der regulatorischen Leitplanken selbst fest.

Aus gesetzlicher Sicht dürfen Anschlussleitungen grundsätzlich für alle Formen des Eigenverbrauchs genutzt werden. Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer haben zudem ein Anrecht auf die Einrichtung eines vZEV. Sie können daher ein Praxismodell verlassen und stattdessen einen vZEV anmelden, wenn ihnen die Vorgaben des Praxismodells nicht zusagen.

Kann ein vZEV auch mit einem Gebäude, welches mit einem VNB-Praxismodell betrieben wird, zusammengeschlossen werden?

Dieser Fall muss individuell betrachtet werden, da die Regeln vom VNB festgelegt werden. Da die Vermischung verschiedener Modelle die Komplexität der Abrechnung stark erhöht, erlauben das nicht alle Anbieter von Praxismodellen. Der Grundeigentümer bzw. die Grundeigentümerin kann aber die Einrichtung eines vZEV fordern und diese mit anderen vZEV oder ZEV zusammenschliessen.

Wer ist für Abrechnung, Messung und Verwaltung zuständig?

Die Grundeigentümerin oder der Grundeigentümer ist für die Abwicklung des ZEV verantwortlich. Häufig werden diese Aufgaben an verschiedene Dienstleistende delegiert. So kann die Grundeigentümerin oder der Grundeigentümer ein spezialisiertes Unternehmen (Abrechnungsdienstleister) mit diesen Aufgaben beauftragen.

Der ZEV oder vZEV kann jedoch auch unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen selbst gegründet, verwaltet und abgerechnet werden.

Welche Rolle übernimmt der Verteilnetzbetreiber beim vZEV?

Der VNB bleibt Stromlieferant für den Netzbezug und Abnehmer der überschüssigen PV-Energie, jedoch steht er nicht mehr im Vertragsverhältnis mit den einzelnen Teilnehmenden, sondern nur noch mit dem vZEV-Betreibenden.

FAQ für Eigentümer und Mieter

Kann ein Eigentümer die Mieten erhöhen, wenn er auf einem Mehrfamilienhaus eine PV-Anlage installiert?

Nein. Er kann die Kosten der PV-Anlage über den Verkauf des Solarstroms an die Mieterinnen und Mieter im Rahmen eines ZEV/vZEV amortisieren. Dabei fliessen die Kosten der PV-Anlage in den internen Strompreis des ZEV / vZEV ein. Ein Aufschlag auf die Nettomietzinse ist unzulässig.

Dürfen den Mietern die Kosten des ZEV-Dienstleisters zusätzlich zu den 80% des Standardstromtarifs in Rechnung gestellt werden?

Nein. Die Höchstwerte, die in der Energieverordnung definiert sind, umfassen alle Kosten, die den Mietern verrechnet werden dürfen. Bei der pauschalen Abrechnung dürfen alle Kosten zusammen (inklusive die für den Dienstleiter) maximal 80% des Standardstromtarifs umfassen. Bei der effektiven Abrechnung können höhere Kosten angerechnet werden, jedoch berechtigen sie auch nicht zu einer Überschreitung des Höchstwerts von 100% der Kosten des Standardstromprodukts.

Welche Möglichkeiten haben Mieterinnen und Mieter, wenn sie mit der Preisbildung in der ZEV nicht einverstanden sind?

Bei der Einrichtung eines ZEV / vZEV haben bestehende Mieterinnen und Mieter das Recht, die Teilnahme zu verweigern. Die daraus entstehenden Kosten dürfen ihnen nicht angelastet werden. Wenn an einer Teilnahme interessiert sind, aber die Preisbildung in Frage stellen, können sie diese bei einer Mietschlichtungsstelle und danach auch vor Gericht anfechten. Ein interner Strompreis ist dann missbräuchlich, wenn er den Anforderungen von Art. 16a oder 16b EnV nicht genügt.

Welche Positionen muss eine interne Abrechnung innerhalb eines ZEV / vZEV mindestens enthalten?

Bei Anwendung der pauschalen «80%-Methode» müssen keinerlei Details zur Preisbildung ausser den Kosten des externen Stromprodukts angegeben werden.

Beim ZEV stehen die Echtzeitdaten der Privatzähler für die Optimierung des Eigenverbrauchs zur Verfügung. Gibt es diese Möglichkeit auch mit den VNB-Zählern in einem vZEV?

Ja, der VNB muss eine sogenannte Kundenschnittstelle anbieten. In der Regel ist aber noch ein Adapter nötig, um die Daten aus dem Industrieformat in ein für die EMS verarbeitbares Format umzuwandeln.

Wie können in einem bestehenden MFH die Mieter dem VNB gemeldet werden?

Der Grundeigentümer muss dem VNB eine Liste aller Mieter inkl. der Zählernummern übermitteln. Zudem muss er dem VNB bestätigen, dass er alle Mieter über deren Rechte und Pflichten informiert hat und die Mieter auf der Liste am ZEV teilnehmen möchten. Eine Unterschrift oder Vollmacht aller Mieter muss dem VNB nicht übermittelt werden.

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