ZEV – Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

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Grafik zum ZEV-Modell: Zwei Gebäude mit PV-Anlagen teilen Stromproduktion über gemeinsamen Netzanschlusspunkt in der Schweiz
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Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ermöglicht es, den lokal produzierten Strom direkt im Gebäude den Mieter:innen und anderen Eigentümer:innen zu verkaufen und innerhalb des ZEV zu verrechnen. Dadurch wird der Eigenverbrauch der lokalen Stromproduktion gesteigert und dank eingesparten Netzkosten die Wirtschaftlichkeit der Anlagen deutlich erhöht.

Der ZEV kann nur mit Gebäuden und Parteien gebildet werden, welche sich hinter demselben Netzanschlusspunkt befinden. Der Ausschluss einzelner Teilnehmenden ist hier aufwändig, da dazu in der Regel die elektrische Installation angepasst werden muss.

Voraussetzungen für einen ZEV in der Schweiz

Gleicher Netzanschlusspunkt (NAP)

Alle Teilnehmer:innen müssen sich hinter dem gleichen Netzanschlusspunkt befinden.
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Geschlossene Teilnahme

Idealerweise stimmen alle Parteien (hinter dem Netzanschlusspunkt) der Teilnahme am ZEV zu. Die Zustimmung wird im Mietvertrag oder im Zusatz zum Mietvertrag festgehalten. Möchten Einzelne nicht mitmachen, müssen diese in der Regel elektrisch von den anderen separiert werden, was häufig eine teure Anpassung der Elektroinstallation bedingt. In bestehenden Gebäuden haben bestehende Mieter bei der Gründung einer ZEV ein Wahlrecht und können sich somit gegen eine Teilnahme entscheiden. Für neue Mieter kann der Grundeigentümer eine Teilnahme vorsehen, wodurch neue Mieter sich nicht gegen eine Teilnahme entscheiden können. Die ZEV Betreibenden und -Teilnehmenden müssen sich auf ein Stromprodukt einigen, da der ganze ZEV wie ein Endverbraucher behandelt wird. Das gilt auch für Teilnehmende mit Marktzugang.
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Verhältnis Produktionsleistung

Verhältnis Produktions- und Anschlussleistung
Die Produktionsleistung (kWp) muss im richtigen Verhältnis zur Anschlussleistung (bezugsberechtigte Leistung am Hausanschlusspunkt) stehen. Die Leistung der Produktionsanlage muss mindestens 10% der Anschlussleistung aller teilnehmenden Endverbraucher:innen betragen.
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Akteure im ZEV

Verteilnetzbetreiber (VNB)

  • Erteilt Auskunft über die Netztopologie.

ZEV-Dienstleister

  • Rolle kann auch von der Produzentin bzw. dem Produzenten, der Immobilienverwaltung oder deren Vertretung übernommen werden, wird aber in der Regel von einem Dienstleister ausgeführt.

Produzent:in

  • Regelt die Konditionen innerhalb des ZEV (im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben) mit den Teilnehmenden in einem Vertrag.

ZEV-Teilnehmer:in

  • Erteilt die Zustimmung zur Teilnahme am ZEV und somit zur Weitergabe der Messdaten vom VNB an die ZEV-Betreibenden.

Anwendung­sbeispiele für ZEV

ZEV

ZEV in einem MFH

Die Eigentümerschaft des Gebäudes ist Besitzer:in einer PV-Anlage und gleichzeitig
Produzent:in. Alle Parteien im Mehrfamilienhaus (MFH) nehmen am ZEV teil, welcher von de
Eigentümerschaft beauftragt wurde. Die Mieter:innen haben sich einheitlich für ein
Stromprodukt beim VNB entschieden.

ZEV

ZEV in einem Areal

Eine Siedlung, bestehend aus 3 Gebäuden, teilt eine gemeinsame Tiefgarage und einen Netzanschlusspunkt. Auf allen Gebäuden ist eine PV-Anlage installiert. Die Eigentümerschaften haben gemeinsam die Rolle der Produzent:innen. Der lokale Strom wird allen Mieter:innen zur Verfügung gestellt. Der beauftrage Abrechnungsdienstleister rechnet neben dem lokal produzierten Strom auch den Netzstrom sowie die Wasser- und Heizkosten ab.

ZEV

ZEV in einer STWEG

Alle Grundeigentümer:innen einer Stockwerkeigentümergemeinschaft (STWEG) schliessen sich zu einem ZEV zusammen. Sie einigen sich untereinander auf einen tiefen Solarstromtarif und die Verwaltung rechnet diesen über die privat eingebauten Zähler über die Nebenkosten ab. Die Einnahmen fliessen in den Erneuerungsfonds der STWEG.

Datenübermittlung

Beim ZEV werden private Smart Meter zur Messung der Daten für die interne Abrechnung eingesetzt. Je nach Anbieter:in (meist über den ZEV-Abrechnungsdienstleister) werden unterschiedliche Modelle angeboten.

Für den Einsatz der privaten Smart Meter muss bei einem Bestandesbau üblicherweise die Elektroverteilung umgebaut werden. Die Zähler des VNB werden dabei ausgebaut und durch Smart Meter ersetzt.

Beim Neubau sollte bereits durch den Elektroplaner der Einbau privater Smart Meter vorgenommen werden.

Für die Auslesung, die Wartung und den Service sind die ZEV-Betreibenden (oder der
beauftragte Abrechnungsdienstleister) verantwortlich.

Im folgenden Abschnitt können Sie berechnen, wie sich der Solarstromtarif in Ihrer LEG zusammensetzt. Sie können Ihre Angaben auf Grundlage der von Elcom veröffentlichen Tarife (Variante Elcom) oder individuell (Variante Detail) eintragen. Diese Angaben sind ohne Gewähr.

Tarifkomponenten

Eingabe Tarife gemäss Elcom (Angaben in Rp./kWh)

Kosten Solarstrom LEG, die vom VNB direkt an die BezügerIn in Rechnung gestellt werden

Netznutzung

Messtarif

Energie

Abgaben an Gemeinwesen

Netzzuschlag

Abschlag Netznutzungstarif*

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Total

Möglicher Solartarif LEG

Stromtarif
Rp./kWh
Kosten Solarstrom
0
Rp./kWh
Delta
Rp./kWh

* Abschlag auf den Netznutzungstarif bei internem Solarstromaustasuch mit Transformation: 20% // Bei Solarstromaustausch ohne Transformation: 40%

Tarifkomponenten

Eingabe Tarife Individuell (Angaben in Rp./kWh)

Kosten Solarstrom LEG, die vom VNB direkt an die BezügerIn in Rechnung gestellt werden

Netznutzung HT

Netznutzung NT

Messtarif

Energie HT

Energie NT

Abgaben an Gemeinwesen

Netzzuschlag

Abschlag Netznutzungstarif*

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Total HT

Möglicher Solartarif LEG

Stromtarif
Rp./kWh
Kosten Solarstrom
Rp./kWh
Delta
Rp./kWh

Total NT

Möglicher Solartarif LEG

Stromtarif
Rp./kWh
Kosten Solarstrom
Rp./kWh
Delta
Rp./kWh

* Abschlag auf den Netznutzungstarif bei internem Solarstromaustasuch mit Transformation: 20% // Bei Solarstromaustausch ohne Transformation: 40%

Downloads

ZEV

ZEV-Rechner

FAQ

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Was passiert mit überschüssigem Strom im ZEV?

Der überschüssige Strom wird ins Stromnetz eingespeist, vom Verteilnetzbetreiber abgenommen und dem ZEV vergütet.

FAQ für Eigentümer und Mieter

Kann ein Eigentümer die Mieten erhöhen, wenn er auf einem Mehrfamilienhaus eine PV-Anlage installiert?

Nein. Er kann die Kosten der PV-Anlage über den Verkauf des Solarstroms an die Mieterinnen und Mieter im Rahmen eines ZEV/vZEV amortisieren. Dabei fliessen die Kosten der PV-Anlage in den internen Strompreis des ZEV / vZEV ein. Ein Aufschlag auf die Nettomietzinse ist unzulässig.

Dürfen den Mietern die Kosten des ZEV-Dienstleisters zusätzlich zu den 80% des Standardstromtarifs in Rechnung gestellt werden?

Nein. Die Höchstwerte, die in der Energieverordnung definiert sind, umfassen alle Kosten, die den Mietern verrechnet werden dürfen. Bei der pauschalen Abrechnung dürfen alle Kosten zusammen (inklusive die für den Dienstleiter) maximal 80% des Standardstromtarifs umfassen. Bei der effektiven Abrechnung können höhere Kosten angerechnet werden, jedoch berechtigen sie auch nicht zu einer Überschreitung des Höchstwerts von 100% der Kosten des Standardstromprodukts.

Welche Möglichkeiten haben Mieterinnen und Mieter, wenn sie mit der Preisbildung in der ZEV nicht einverstanden sind?

Bei der Einrichtung eines ZEV / vZEV haben bestehende Mieterinnen und Mieter das Recht, die Teilnahme zu verweigern. Die daraus entstehenden Kosten dürfen ihnen nicht angelastet werden. Wenn an einer Teilnahme interessiert sind, aber die Preisbildung in Frage stellen, können sie diese bei einer Mietschlichtungsstelle und danach auch vor Gericht anfechten. Ein interner Strompreis ist dann missbräuchlich, wenn er den Anforderungen von Art. 16a oder 16b EnV nicht genügt.

Welche Positionen muss eine interne Abrechnung innerhalb eines ZEV / vZEV mindestens enthalten?

Bei Anwendung der pauschalen «80%-Methode» müssen keinerlei Details zur Preisbildung ausser den Kosten des externen Stromprodukts angegeben werden.

Beim ZEV stehen die Echtzeitdaten der Privatzähler für die Optimierung des Eigenverbrauchs zur Verfügung. Gibt es diese Möglichkeit auch mit den VNB-Zählern in einem vZEV?

Ja, der VNB muss eine sogenannte Kundenschnittstelle anbieten. In der Regel ist aber noch ein Adapter nötig, um die Daten aus dem Industrieformat in ein für die EMS verarbeitbares Format umzuwandeln.

Wie können in einem bestehenden MFH die Mieter dem VNB gemeldet werden?

Der Grundeigentümer muss dem VNB eine Liste aller Mieter inkl. der Zählernummern übermitteln. Zudem muss er dem VNB bestätigen, dass er alle Mieter über deren Rechte und Pflichten informiert hat und die Mieter auf der Liste am ZEV teilnehmen möchten. Eine Unterschrift oder Vollmacht aller Mieter muss dem VNB nicht übermittelt werden.

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