Die Informations­plattform rund um lokal produzierten Strom.

Der Bau einer dezentralen Energieerzeugungsanlage und die Vermarktung von lokal produziertem Strom stellen die Projektbeteiligten vor viele Fragen und Hürden. Auf dieser Seite finden Sie neutrale und umfassende Informationen und Dokumente zu Ihrer Unterstützung bei der Vermarktung der Energie und der Amortisation der Anlage.

Seit 2018 gibt es den «Zusammenschluss zum Eigenverbrauch» . Mit dem neuen Stromgesetz wurde der ZEV im Januar 2025 zudem mit Regelungen erweitert, die einen «virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch»  ermöglichen. Ab 2026 können darüber hinaus «lokale Elektrizitätsgemeinschaften»  gegründet werden. Alle diese Modelle steigern die Wirtschaftlichkeit von Stromproduktionsanlagen und tragen gleichzeitig dazu bei, die Strompreise für die Teilnehmer:innen zu senken.

ZEV

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ermöglicht seit 2018 den Verkauf von lokal produziertem Strom. Allen Verbraucher:innen, welche einen Netzanschlusspunkt teilen, kann der lokal produzierte Strom verkauft werden. Oft handelt es sich hierbei um Mehrfamilienhäuser.

vZEV

Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrach (vZEV) ist ein auf Smart Meter des Verteilnetzvetreibers (VNB) basierender ZEV (d.h. keine private Messung nötig). Da der Zusammenschluss auf Basis von Messdaten gebildet wird, kann der lokal produzierte Strom über den Netzanschlusspunkt hinaus verkauft werden. Dies kann je nach Situation die Nutzung einer Verteilkabine oder Trafostation beinhalten und ermöglicht die Bildung eines vZEVs in der Nachbarschaft. Bei diesem Modell rechnet der Verteilnetzbetreiber die Stromverbräuche und Produktionen der Teilnehmenden auf Basis der Smart Meter Daten zusammen.

LEG

Lokale Elektrizitäts­gemeinschaften

Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ermöglicht den Verkauf von lokal produziertem Strom im Quartier oder innerhalb einer ganzen Gemeinde. Dabei entsteht ein lokaler Markplatz, auf welchem Stromproduzent:innen und Endverbraucher:innen Strom handeln können. Die Möglichkeit, eine LEG zu bilden, wird durch die Gemeindegrenze und die Netztopologie begrenzt.

ZEV

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ermöglicht seit 2018 den Verkauf von lokal produziertem Strom. Allen Verbraucher:innen, welche einen Netzanschlusspunkt teilen, kann der lokal produzierte Strom verkauft werden. Oft handelt es sich hierbei um Mehrfamilienhäuser.
Mehr erfahren

vZEV

Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrach (vZEV) ist ein auf Smart Meter des Verteilnetzvetreibers (VNB) basierender ZEV (d.h. keine private Messung nötig). Da der Zusammenschluss auf Basis von Messdaten gebildet wird, kann der lokal produzierte Strom über den Netzanschlusspunkt hinaus verkauft werden. Dies kann je nach Situation die Nutzung einer Verteilkabine oder Trafostation beinhalten und ermöglicht die Bildung eines vZEVs in der Nachbarschaft. Bei diesem Modell rechnet der Verteilnetzbetreiber die Stromverbräuche und Produktionen der Teilnehmenden auf Basis der Smart Meter Daten zusammen.
Mehr erfahren

LEG

Lokale Elektrizitäts­gemeinschaften

Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ermöglicht den Verkauf von lokal produziertem Strom im Quartier oder innerhalb einer ganzen Gemeinde. Dabei entsteht ein lokaler Markplatz, auf welchem Stromproduzent:innen und Endverbraucher:innen Strom handeln können. Die Möglichkeit, eine LEG zu bilden, wird durch die Gemeindegrenze und die Netztopologie begrenzt.
Mehr erfahren

Alle Modelle
im Vergleich

ZEV
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
Mehr erfahren
Demarcation content
Ausdehnung
Ein ZEV kann mit allen Parteien, welche sich hinter demselben Netzanschlusspun kt befinden, d.h. meist innerhalb eines Gebäudes (z.B. MFH), gebildet werden.
Tarife Teilnehmer:innen
Der Tarif für den ZEV-Strom darf maximal 80% des Standardproduktes des Stromversorgers entsprechen (höhere Tarife sind im Ausnahmefall mit Nachweis der effektiven Kosten möglich). Die Einnahmen aus dem ZEV-Strom gehen an die ZEV- Betreibenden. Der Tarif für den Netzstrom entspricht dem für den ZEV gewählten Stromprodukt.
Individuelle Energiebeschaffung
Der ZEV / vZEV wird vom VNB als Endverbraucher behandelt, d.h. der ZEV muss sich für dasselbe Stromprodukt für alle Teilnehmenden entscheiden. Auch für die Beurteilung des Marktzugangs wird der (v)ZEV mit der Summe der Verbräuche der Teilnehmenden berücksichtigt. Bezieht der ZEV den Netzstrom auf dem freien Markt, kann er andere Stromlieferanten haben.
Abrechnung lokaler Strom
Ein ZEV kann mit allen Parteien, welche sich hinter demselben Netzanschlusspun kt befinden, d.h. meist innerhalb eines Gebäudes (z.B. MFH), gebildet werden.
Abrechnung Netzstrom
Der VNB stellt der ZEV-Vertretung die Rechnung für den aus dem Netz konsumierten Strom und die Messkosten für die VNB-Zähler.
Initialkosten
Administrative Kosten für die Gründung und Einrichtung eines ZEV Es entstehen keine Initialkosten für das Aufsetzen in den VNB-Systemen. Zusätzliche Kosten für private Zähler und Installation der Messinfrastruktur können durch den ZEV-Betreibenden oder den beauftragten Abrechnungsdienst leister verrechnet werden.
Betriebskosten
Administrationskos ten für die Verwaltung eines ZEV (Dienstleister) Abrechnungs- und Inkassokosten (Dienstleister) Datenübermittlung Der VNB stellt für alle gesetzlich vorgeschriebenen, zur Abrechnung des ZEV notwendigen oder vom ZEV gewünschten Messungen in Rechnung.
Messung
Die Messung des Stromverbrauchs der einzelnen Teilnehmenden und der Produktion (falls < 30 kVA) liegt in der Verantwortung der ZEV-Betreibenden, resp. des beauftragten Abrechnungsdienst leisters. Allein der Hauptzähler für den Gesamtverbrauch des ZEV und der Produktionszähler (bei Anlagen > 30 kVA) müssen vom VNB gestellt werden.
Gesetzliche Grundlage
ZEV und vZEV sind im Energiegesetz (EnG) geregelt.
Demarcation
Ausdehnung
Ein ZEV kann mit allen Parteien, welche sich hinter demselben Netzanschlusspun kt befinden, d.h. meist innerhalb eines Gebäudes (z.B. MFH), gebildet werden.
Vertragsverhältnis
Die LEG-Betreibenden werden zum Stromversorger der ZEV-Teilnehmenden, inklusive Lieferung des Netzstroms. Die ZEV- Teilnehmenden können nur im gegenseitigen Einverständnis mit dem ZEV-Betreibenden aus dem ZEV austreten. Bei einem Mieter- oder Eigentümerwechsel kann die Eigentümerschaft eine verpflichtende Teilnahme der neuen Mieter:innen vom vorsehen.
Herunterladen
Tarife Teilnehmer:innen
Der Tarif für den ZEV-Strom darf maximal 80% des Standardproduktes des Stromversorgers entsprechen (höhere Tarife sind im Ausnahmefall mit Nachweis der effektiven Kosten möglich). Die Einnahmen aus dem ZEV-Strom gehen an die ZEV- Betreibenden. Der Tarif für den Netzstrom entspricht dem für den ZEV gewählten Stromprodukt.
Individuelle Energiebeschaffung
Der ZEV / vZEV wird vom VNB als Endverbraucher behandelt, d.h. der ZEV muss sich für dasselbe Stromprodukt für alle Teilnehmenden entscheiden. Auch für die Beurteilung des Marktzugangs wird der (v)ZEV mit der Summe der Verbräuche der Teilnehmenden berücksichtigt. Bezieht der ZEV den Netzstrom auf dem freien Markt, kann er andere Stromlieferanten haben.
Abrechnung lokaler Strom
Die ZEV-Betreibenden oder der beauftragte Abrechnungsdienstleister stellen den ZEV- Teilnehmenden sowohl den konsumierten Strom aus lokaler Produktion als auch den aus dem Netz bezogenen Strom und die Dienstleistungskosten für die Abwicklung des (v)ZEV in Rechnung.
Abrechnung Netzstrom
Der VNB stellt der ZEV-Vertretung die Rechnung für den aus dem Netz konsumierten Strom und die Messkosten für die VNB-Zähler.
Herunterladen
Initialkosten
Administrative Kosten für die Gründung und Einrichtung eines ZEV Es entstehen keine Initialkosten für das Aufsetzen in den VNB-Systemen. Zusätzliche Kosten für private Zähler und Installation der Messinfrastruktur können durch den ZEV-Betreibenden oder den beauftragten Abrechnungsdienst leister verrechnet werden.
Betriebskosten
Administrationskos ten für die Verwaltung eines ZEV (Dienstleister) Abrechnungs- und Inkassokosten (Dienstleister) Datenübermittlung Der VNB stellt für alle gesetzlich vorgeschriebenen, zur Abrechnung des ZEV notwendigen oder vom ZEV gewünschten Messungen in Rechnung.
Messung
Die Messung des Stromverbrauchs der einzelnen Teilnehmenden und der Produktion (falls < 30 kVA) liegt in der Verantwortung der ZEV-Betreibenden, resp. des beauftragten Abrechnungsdienst leisters. Allein der Hauptzähler für den Gesamtverbrauch des ZEV und der Produktionszähler (bei Anlagen > 30 kVA) müssen vom VNB gestellt werden.
Gesetzliche Grundlage
ZEV und vZEV sind im Energiegesetz (EnG) geregelt.
vZEV
Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
Mehr erfahren
Demarcation content
Ausdehnung
Für den vZEV können die Anschlussleitung und die Infrastruktur am Anschlusspunkt für den Austausch des lokal produzierten Stroms genutzt werden. Alle Teilnehmenden müssen am gleichen Verknüpfungspunkt (z.B. an der gleichen Verteilkabine oder an der gleichen Sammelschiene in der Trafostation) angeschlossen sein.
Tarife Teilnehmer:innen
Der Tarif für den ZEV-Strom darf maximal 80% des Standardproduktes des Stromversorgers entsprechen (höhere Tarife sind im Ausnahmefall mit Nachweis der effektiven Kosten möglich). Die Einnahmen aus dem ZEV-Strom gehen an die ZEV- Betreibenden. Der Tarif für den Netzstrom entspricht dem für den ZEV gewählten Stromprodukt.
Individuelle Energiebeschaffung
Der ZEV / vZEV wird vom VNB als Endverbraucher behandelt, d.h. der ZEV muss sich für dasselbe Stromprodukt für alle Teilnehmenden entscheiden. Auch für die Beurteilung des Marktzugangs wird der (v)ZEV mit der Summe der Verbräuche der Teilnehmenden berücksichtigt. Bezieht der ZEV den Netzstrom auf dem freien Markt, kann er andere Stromlieferanten haben.
Abrechnung lokaler Strom
Für den vZEV können die Anschlussleitung und die Infrastruktur am Anschlusspunkt für den Austausch des lokal produzierten Stroms genutzt werden. Alle Teilnehmenden müssen am gleichen Verknüpfungspunkt (z.B. an der gleichen Verteilkabine oder an der gleichen Sammelschiene in der Trafostation) angeschlossen sein.
Abrechnung Netzstrom
Der VNB stellt der ZEV-Vertretung die Rechnung für den aus dem Netz konsumierten Strom und die Messkosten für die VNB-Zähler.
Initialkosten
Administrative Kosten für die Gründung und Einrichtung eines vZEV Es entstehen keine Initialkosten für die Installation der VNB- Zähler oder das Aufsetzen in den VNB- Systemen. Optional: Kosten für Smart Meter Reader
Betriebskosten
Administrationskosten für die Verwaltung eines vZEV (Dienstleister) Abrechnungs- und Inkassokosten (Dienstleister) Der VNB stellt für alle gesetzlich vorgeschriebenen, zur Abrechnung des ZEV notwendigen oder vom ZEV gewünschten Messungen in Rechnung. In der Regel führt das zu den gleichen Messkosten (VNB) wie ohne vZEV. Optional: Datenübermittlung für Smart Meter Reader
Messung
Die Zähler und Messinfrastruktur des Verteilnetzbetreibers wird für die Abrechnung des Lokal- und Netzstroms innerhalb eines virtuellen ZEV und einer LEG genutzt. Dafür müssen die VNB ab 2026 allen Endverbrauchenden, Speicherbetreibenden und Produzierenden einen Messtarif pro Zähler in Rechnung stellen. Sollte eine Steuerung und Optimierung mit den Messdaten vom VNB-Zähler stattfinden, müssen die sog. Smart Meter Reader (Adapter) zusätzlich auf eigene Kosten beschafft und installiert werden. Der VNB liefert monatlich die Lastgangdaten (15-Min-Werte) der einzelnen vZEV-, oder LEG-Teilnehmenden und der Produktionsanlagen.
Gesetzliche Grundlage
ZEV und vZEV sind im Energiegesetz (EnG) geregelt.
Demarcation
Ausdehnung
Für den vZEV können die Anschlussleitung und die Infrastruktur am Anschlusspunkt für den Austausch des lokal produzierten Stroms genutzt werden. Alle Teilnehmenden müssen am gleichen Verknüpfungspunkt (z.B. an der gleichen Verteilkabine oder an der gleichen Sammelschiene in der Trafostation) angeschlossen sein.
Vertragsverhältnis
Die LEG-Betreibenden werden zum Stromversorger der ZEV-Teilnehmenden, inklusive Lieferung des Netzstroms. Die ZEV- Teilnehmenden können nur im gegenseitigen Einverständnis mit dem ZEV-Betreibenden aus dem ZEV austreten. Bei einem Mieter- oder Eigentümerwechsel kann die Eigentümerschaft eine verpflichtende Teilnahme der neuen Mieter:innen vom vorsehen.
Herunterladen
Tarife Teilnehmer:innen
Der Tarif für den ZEV-Strom darf maximal 80% des Standardproduktes des Stromversorgers entsprechen (höhere Tarife sind im Ausnahmefall mit Nachweis der effektiven Kosten möglich). Die Einnahmen aus dem ZEV-Strom gehen an die ZEV- Betreibenden. Der Tarif für den Netzstrom entspricht dem für den ZEV gewählten Stromprodukt.
Individuelle Energiebeschaffung
Der ZEV / vZEV wird vom VNB als Endverbraucher behandelt, d.h. der ZEV muss sich für dasselbe Stromprodukt für alle Teilnehmenden entscheiden. Auch für die Beurteilung des Marktzugangs wird der (v)ZEV mit der Summe der Verbräuche der Teilnehmenden berücksichtigt. Bezieht der ZEV den Netzstrom auf dem freien Markt, kann er andere Stromlieferanten haben.
Abrechnung lokaler Strom
Die ZEV-Betreibenden oder der beauftragte Abrechnungsdienstleister stellen den ZEV- Teilnehmenden sowohl den konsumierten Strom aus lokaler Produktion als auch den aus dem Netz bezogenen Strom und die Dienstleistungskosten für die Abwicklung des (v)ZEV in Rechnung.
Abrechnung Netzstrom
Der VNB stellt der ZEV-Vertretung die Rechnung für den aus dem Netz konsumierten Strom und die Messkosten für die VNB-Zähler.
Herunterladen
Initialkosten
Administrative Kosten für die Gründung und Einrichtung eines vZEV Es entstehen keine Initialkosten für die Installation der VNB- Zähler oder das Aufsetzen in den VNB- Systemen. Optional: Kosten für Smart Meter Reader
Betriebskosten
Administrationskosten für die Verwaltung eines vZEV (Dienstleister) Abrechnungs- und Inkassokosten (Dienstleister) Der VNB stellt für alle gesetzlich vorgeschriebenen, zur Abrechnung des ZEV notwendigen oder vom ZEV gewünschten Messungen in Rechnung. In der Regel führt das zu den gleichen Messkosten (VNB) wie ohne vZEV. Optional: Datenübermittlung für Smart Meter Reader
Messung
Die Zähler und Messinfrastruktur des Verteilnetzbetreibers wird für die Abrechnung des Lokal- und Netzstroms innerhalb eines virtuellen ZEV und einer LEG genutzt. Dafür müssen die VNB ab 2026 allen Endverbrauchenden, Speicherbetreibenden und Produzierenden einen Messtarif pro Zähler in Rechnung stellen. Sollte eine Steuerung und Optimierung mit den Messdaten vom VNB-Zähler stattfinden, müssen die sog. Smart Meter Reader (Adapter) zusätzlich auf eigene Kosten beschafft und installiert werden. Der VNB liefert monatlich die Lastgangdaten (15-Min-Werte) der einzelnen vZEV-, oder LEG-Teilnehmenden und der Produktionsanlagen.
Gesetzliche Grundlage
ZEV und vZEV sind im Energiegesetz (EnG) geregelt.
LEG
Lokale Elektrizitäts­gemeinschaften
Mehr erfahren
Demarcation content
Ausdehnung
Der Austausch des lokal produzierten Stroms kann innerhalb einer Gemeinde erfolgen. Die mögliche Ausdehnung wird durch die Topologie des Verteilnetzes bestimmt. Diese kann bis und mit Netzebene 5 (NE5) genutzt werden. Alle Teilnehmenden müssen sich zudem im Einzugsgebiet des gleichen Verteilnetzbetreibers befinden und auf derselben Netzebene angeschlossen sein.
Tarife Teilnehmer:innen
Der Tarif für den LEG- Strom kann frei gewählt werden und wird vertraglich mit den LEG- Teilnehmenden vereinbart. Die Einnahmen aus dem LEG-Stromtarif gehen an den LEG-Betreibenden. Der Tarif für den Netzstrom entspricht dem von den Teilnehmern individuell gewählten Stromprodukt.
Individuelle Energiebeschaffung
LEG-Teilnehmende bleiben Endkund:innen des VNB. Endverbraucher:innen mit Marktzugang können ihren Strom am freien Markt beschaffen. Endverbraucher ohne Marktzugang können sich mit einer LEG nicht zusammenschliessen, um Marktzugang zu erlangen.
Abrechnung lokaler Strom
Der Austausch des lokal produzierten Stroms kann innerhalb einer Gemeinde erfolgen. Die mögliche Ausdehnung wird durch die Topologie des Verteilnetzes bestimmt. Diese kann bis und mit Netzebene 5 (NE5) genutzt werden. Alle Teilnehmenden müssen sich zudem im Einzugsgebiet des gleichen Verteilnetzbetreibers befinden und auf derselben Netzebene angeschlossen sein.
Abrechnung Netzstrom
Der VNB stellt den LEG- Teilnehmenden die Rechnung für die reduzierten Netznutzungskosten für den aus der LEG bezogenen Strom. Der VNB stellt den LEG- Teilnehmenden die Rechnung für den aus dem Netz bezogenen Strom und die Messkosten für den VNB-Zähler. Die Rechnungsstellung kann indirekt auch über den LEG- Abrechnungsdienstleister erfolgen.
Initialkosten
Administrative Kosten für die Gründung und Einrichtung einer LEG Es entstehen keine Initialkosten für die Installation der VNB- Zähler oder das Aufsetzen in den VNB-Systemen. Optional: Kosten für Smart Meter Reader
Betriebskosten
Administrationskosten für die Verwaltung einer LEG (Dienstleister) Abrechnungs- und Inkassokosten (Dienstleister) Der VNB stellt für alle gesetzlich vorgeschriebenen, zur Abrechnung des ZEV notwendigen oder vom ZEV gewünschten Messungen in Rechnung. In der Regel führt das zu den gleichen Messkosten (VNB) wie ohne LEG Optional: Datenübermittlung für Smart Meter Reader
Messung
Die Zähler und Messinfrastruktur des Verteilnetzbetreibers wird für die Abrechnung des Lokal- und Netzstroms innerhalb eines virtuellen ZEV und einer LEG genutzt. Dafür müssen die VNB ab 2026 allen Endverbrauchenden, Speicherbetreibenden und Produzierenden einen Messtarif pro Zähler in Rechnung stellen. Sollte eine Steuerung und Optimierung mit den Messdaten vom VNB-Zähler stattfinden, müssen die sog. Smart Meter Reader (Adapter) zusätzlich auf eigene Kosten beschafft und installiert werden. Der VNB liefert monatlich die Lastgangdaten (15-Min-Werte) der einzelnen vZEV-, oder LEG-Teilnehmenden und der Produktionsanlagen.
Gesetzliche Grundlage
LEG sind im Stromversorgungsgesetz (StromVG) geregelt.
Demarcation
Ausdehnung
Der Austausch des lokal produzierten Stroms kann innerhalb einer Gemeinde erfolgen. Die mögliche Ausdehnung wird durch die Topologie des Verteilnetzes bestimmt. Diese kann bis und mit Netzebene 5 (NE5) genutzt werden. Alle Teilnehmenden müssen sich zudem im Einzugsgebiet des gleichen Verteilnetzbetreibers befinden und auf derselben Netzebene angeschlossen sein.
Vertragsverhältnis
Die LEG-Betreibenden liefert nur den LEG-Strom. LEG-Teilnehmende können ihre Teilnahme am LEG gemäss den vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen einseitig kündigen. Bei einem Mieter- oder Eigentümerwechsel werden die neuen Mieter:innen/ Eigentümer:innen nur LEG- Teilnehmende, wenn sie sich mit dem LEG- Betreibenden vertraglich einigen.
Herunterladen
Tarife Teilnehmer:innen
Der Tarif für den LEG- Strom kann frei gewählt werden und wird vertraglich mit den LEG- Teilnehmenden vereinbart. Die Einnahmen aus dem LEG-Stromtarif gehen an den LEG-Betreibenden. Der Tarif für den Netzstrom entspricht dem von den Teilnehmern individuell gewählten Stromprodukt.
Individuelle Energiebeschaffung
LEG-Teilnehmende bleiben Endkund:innen des VNB. Endverbraucher:innen mit Marktzugang können ihren Strom am freien Markt beschaffen. Endverbraucher ohne Marktzugang können sich mit einer LEG nicht zusammenschliessen, um Marktzugang zu erlangen.
Abrechnung lokaler Strom
Die LEG-Betreiberin/der LEG-Betreiber oder der von der LEG beauftragte LEG- Abrechnungsdienstleister stellt den LEG- Teilnehmenden die Rechnung für den lokal konsumierten Strom und die Dienstleistungskosten für die Abwicklung der LEG. Der VNB stellt den LEG- Teilnehmenden die Rechnung für die reduzierten Netznutzungskosten für den aus der LEG bezogenen Strom.
Abrechnung Netzstrom
Der VNB stellt den LEG- Teilnehmenden die Rechnung für die reduzierten Netznutzungskosten für den aus der LEG bezogenen Strom. Der VNB stellt den LEG- Teilnehmenden die Rechnung für den aus dem Netz bezogenen Strom und die Messkosten für den VNB-Zähler. Die Rechnungsstellung kann indirekt auch über den LEG- Abrechnungsdienstleister erfolgen.
Herunterladen
Initialkosten
Administrative Kosten für die Gründung und Einrichtung einer LEG Es entstehen keine Initialkosten für die Installation der VNB- Zähler oder das Aufsetzen in den VNB-Systemen. Optional: Kosten für Smart Meter Reader
Betriebskosten
Administrationskosten für die Verwaltung einer LEG (Dienstleister) Abrechnungs- und Inkassokosten (Dienstleister) Der VNB stellt für alle gesetzlich vorgeschriebenen, zur Abrechnung des ZEV notwendigen oder vom ZEV gewünschten Messungen in Rechnung. In der Regel führt das zu den gleichen Messkosten (VNB) wie ohne LEG Optional: Datenübermittlung für Smart Meter Reader
Messung
Die Zähler und Messinfrastruktur des Verteilnetzbetreibers wird für die Abrechnung des Lokal- und Netzstroms innerhalb eines virtuellen ZEV und einer LEG genutzt. Dafür müssen die VNB ab 2026 allen Endverbrauchenden, Speicherbetreibenden und Produzierenden einen Messtarif pro Zähler in Rechnung stellen. Sollte eine Steuerung und Optimierung mit den Messdaten vom VNB-Zähler stattfinden, müssen die sog. Smart Meter Reader (Adapter) zusätzlich auf eigene Kosten beschafft und installiert werden. Der VNB liefert monatlich die Lastgangdaten (15-Min-Werte) der einzelnen vZEV-, oder LEG-Teilnehmenden und der Produktionsanlagen.
Gesetzliche Grundlage
LEG sind im Stromversorgungsgesetz (StromVG) geregelt.

Branchendokumente & gesetzliche Grundlagen

Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.
Gesetz

Stromversorgungs­gesetz (StromVG)

gesetzliche Grundlagen
ePaper lesen
Gesetz

Vorlage für eine sichere Stromversorgung

gesetzliche Grundlagen
ePaper lesen
Gesetz

Die wichtigsten Massnahmen im Energiegesetz

gesetzliche Grundlagen
ePaper lesen
Verordnung

Stromversorgungs­verordnung (StromVV)

gesetzliche Grundlagen
ePaper lesen
Verordnung

Energieverordnung (EnV)

gesetzliche Grundlagen
ePaper lesen
Handbücher

Leitfaden Eigenverbrauch

Branchendokumente
ePaper lesen
Branchenempfehlung

Elektrizitäts­gemeinschaften (LEG)

Branchendokumente
ePaper lesen
Handbuch

Eigenverbrauchs­regelung (HER)

Branchendokumente
ePaper lesen

Blog

Verteilnetzbetreiber
finden

Jetzt suchen

Diese Informationen werden bereit­gestellt durch:

0
1

EnergieSchweiz

0
2

Swissolar

0
3

VSE

Sponsoren

alle Betriebsmodelle
Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.
vZEV

Checkliste PV Anlagebetreiber

ePaper lesen
vZEV

Formular zur Anmeldung eines vZEV

ePaper lesen
vZEV

Formular zur Prüfung der Machbarkeit eines vZEV bei VNB

ePaper lesen
vZEV

Zusatz zum Mietvertrag

ePaper lesen
Gesetz

Stromversorgungs­gesetz (StromVG)

gesetzliche Grundlagen
ePaper lesen
Gesetz

Vorlage für eine sichere Stromversorgung

gesetzliche Grundlagen
ePaper lesen
Gesetz

Die wichtigsten Massnahmen im Energiegesetz

gesetzliche Grundlagen
ePaper lesen
Verordnung

Stromversorgungs­verordnung (StromVV)

gesetzliche Grundlagen
ePaper lesen
Verordnung

Energieverordnung (EnV)

gesetzliche Grundlagen
ePaper lesen
Handbücher

Leitfaden Eigenverbrauch

Branchendokumente
ePaper lesen
Branchenempfehlung

Elektrizitäts­gemeinschaften (LEG)

Branchendokumente
ePaper lesen
Handbuch

Eigenverbrauchs­regelung (HER)

Branchendokumente
ePaper lesen
Branchenempfehlung

Standards Kundenschnittstelle für intelligente Messysteme

Branchendokumente
ePaper lesen